Vorsorgevollmacht

Damit Ihre Rechte gewahrt werden

Mit einer Vorsorgevollmacht erlauben Sie einer Person Ihres Vertrauens, stellvertretend in Ihrem Namen zu handeln. Das betrifft zum Beispiel den Abschluss oder die Kündigung von Verträgen, den Zugriff auf Konten oder bei Unternehmer auch die Fortführung der Geschäfte.

In der Vollmacht können Sie einschränken, für welche Angelegenheiten die Person an Ihrer Stelle tätig werden darf. Ebenso können Sie festlegen, dass die Vorsorgevollmacht erst greift, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, Ihren eigenen Angelegenheiten nachzukommen. Sinnvoll ist die Kombination einer Vorsorgevollmacht mit einer Patientenverfügung, um auch gesundheitliche Aspekte abzudecken.

Weitere Informationen zur Vorsorgevollmacht sowie ein Formular finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.